Die Richtlinien zur Gründung und Tätigkeit der Pflegeverbände wurden bekannt gegeben
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Die Richtlinien zur Gründung und Tätigkeit der Pflegeverbände wurden bekannt gegeben

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Die Richtlinien zur Gründung und Tätigkeit der Pflegeverbände wurden kürzlich bekannt gegeben, mit dem Ziel, die Rechenschaftspflicht und Koordination der Pflegeorganisation zu erhöhen. Diese Richtlinien betonen die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Vorständen der Pflegeverbände in den Bundesländern und die Entwicklung der Rolle des nationalen Verbands der Vorstandsvertreter in der strategischen Planung und Überwachung der Aktivitäten der Organisation.

Gründung des nationalen Verbands der Vorstandsvertreter

Gemäß diesen Richtlinien wird der nationale Verband der Vorstandsvertreter der Pflegeverbände mit Vertretern gegründet, die die Vorstände zu Beginn jeder Amtszeit für die Wahlen des Obersten Rates benennen. Die Wahl der Mitglieder des Obersten Rates in der ersten Sitzung, die Überprüfung des Leistungsberichts des Obersten Rates und der Organisation sowie die Vorschläge für strategische Ziele gehören zu den Zielen dieses Verbands. Der nationale Verband wird zu Beginn jeder Amtszeit und mindestens einmal im Jahr einberufen.

Gründung regionaler Verbände und deren Ziele

Die Richtlinien sehen auch die Gründung regionaler Verbände mit dem Ziel der Koordination zwischen den Vorständen der Pflegeverbände, der Untersuchung beruflicher und gewerblicher Probleme der Pflegekräfte sowie der Verfolgung von Angelegenheiten auf Landesebene durch regionale Behörden und nationale Kanäle vor. Die Vorsitzenden der Vorstände der Pflegeverbände der Bundesländer und die Mitglieder des regionalen Obersten Rates bilden den regionalen Verband, und der Vorsitzende des Verbands wird für zwei Jahre durch die Stimmen der Mitglieder gewählt.

Die Sitzungen dieser Verbände werden mindestens alle sechs Monate abgehalten, und die gesetzliche Mindestanzahl für die Gründung beträgt die Hälfte plus eins der Mitglieder des Verbands. Gemäß den Bestimmungen der Richtlinien dürfen die Beschlüsse der Verbände nicht mit den Aufgaben und Befugnissen der Vorstände, der Zentralorganisation und des Obersten Rates in Konflikt stehen, und die Beschlüsse werden mit der relativen Mehrheit der an der Sitzung teilnehmenden Mitglieder genehmigt.

In dem von der Pflegeorganisation bekannt gegebenen Schreiben wurde die Vorstände jeder Provinz aufgefordert, am Tag der Pflegekräfte einen regionalen Verband zu gründen. Die Pflegeorganisation hat außerdem erklärt, dass sie bestrebt ist, mit der Genehmigung des Obersten Rates die Sitzung des nationalen Verbands so bald wie möglich nach dem Tag der Pflegekräfte abzuhalten.

Quelle: mehrnews.com