Der Entwurf des nationalen Anwaltsdokuments in der Islamischen Republik Iran wurde veröffentlicht und es scheint, dass die Verfasser dabei sind, ihn zu bewerten, um ihn abzuschließen und umzusetzen. Dieser Text verweist auf ernsthaftere Herausforderungen für den Anwaltsberuf und die Anwaltskammern.
Historische und zeitgenössische Herausforderungen
Die Anwaltschaft hat in den letzten Jahren viel Zeit und Mühe aufgewendet, um die Integrität ihres Berufs zu verteidigen. Von der Verabschiedung der „Durchführungsverordnung des Gesetzes über die Unabhängigkeit der Anwaltskammer“ im Juli 1400, die auf nicht gesetzmäßige Weise erfolgte, bis zur Annullierung der Wahlen des Vorstands der Anwaltskammer im November 1403, zeigen all diese Entwicklungen ernsthafte Herausforderungen in diesem Bereich. Unterschiedliche Manager, die aus den ersten Wahlen hervorgegangen sind, haben zur Instabilität in der Verwaltung dieser Institution beigetragen.
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Kritik am nationalen Anwaltsdokument
Der Entwurf umfasst eineinhalb Seiten in einer dreizeiligen Einleitung, die in vier Hauptpunkte gegliedert ist: „Vision und Mission“, „Fundamentale Grundlagen und Prinzipien“, „Übergeordnete Ziele und Strategien/Politiken“ und „Durchführungssystem, Überwachung und Bewertung“. Das endgültige Ziel dieses Dokuments scheint die Kontrolle und Herrschaft über die Anwaltskammern zu sein. Zum Beispiel wird im Abschnitt über die Vision auf die Etablierung einer „unabhängigen“, „ethisch und islamisch gebundenen“ und „für alle zugänglichen“ Anwaltsinstitution verwiesen, während diese Aspekte bereits im bestehenden Anwaltswesen des Landes vorhanden sind.
Trotz des „Gesetzes über die Qualität der Erlangung der Anwaltslizenz“ und der Verwaltung der gerichtlichen Unterstützung der Anwaltskammer könnte dieser Entwurf das Anwaltswesen mit weiteren Herausforderungen konfrontieren. Insbesondere wird im Abschnitt „Übergeordnete Ziele“ die Etablierung eines Kooperations- und Synergiesystems zwischen den Kammern und anderen Institutionen als im Widerspruch zur Unabhängigkeit der Anwaltschaft betrachtet.
Vorhersage der Folgen
Die Schaffung eines „Nationalen Leitungsrates für die Anwaltsinstitution“ als Teil des Durchführungssystems verletzt nicht nur die Unabhängigkeit der Anwaltsinstitution, sondern erfordert auch die Verabschiedung neuer Gesetze und die Reform bestehender Gesetze. Dieses Thema könnte Spannungen und Konflikte zwischen der Anwaltskammer und den Justizbehörden hervorrufen. Der Artikel 35 der Verfassung betont ebenfalls das Recht auf die Wahl eines Anwalts und spiegelt die strategische Sicht der Gesetzgeber auf die Unabhängigkeit der Anwaltschaft wider.
Schließlich scheint es, dass die Verfasser dieses Entwurfs die Meinung der Anwälte über das Schicksal ihrer beruflichen Institution einholen sollten, da gewöhnliche Menschen für Beratungen zu Anwälten kommen und diese Meinungen den Prozess der Erstellung dieses Dokuments beeinflussen können.
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